A. Gemeinsame Grundbestimmungen
Die nachstehenden Ziffern 1 bis 22 gelten in allen Vertragsregionen. Die regionale Ergänzung richtet sich nach dem gewöhnlichen Wohnsitz der studierenden Person bei Vertragsschluss. Bei Widersprüchen gehen zwingendes Recht, die einschlägige regionale Ergänzung und eine schriftliche Individualvereinbarung den allgemeinen Bestimmungen vor.
1. Anbieter und Anwendungsbereich
Anbieterin ist die Yushin-Ryu Private University LLC. („YRU“), 1201 North Orange Street, Suite 7160, Wilmington, Delaware 19801, USA. Korrespondenzanschrift Schweiz: Unterdorf 145, CH-8262 Ramsen. E-Mail: uni-kanzlei@yushin-ryu.org. Diese AGB gelten für Studien-, Betreuungs-, Prüfungs- und damit unmittelbar verbundene digitale Leistungen der YRU.
2. Vertragsunterlagen und Rangfolge
Bestandteile des Vertrags sind in folgender Rangfolge: der individuelle Studienausbildungsvertrag; der für den Wohnsitz geltende Länder- oder US-Bundesstaatenanhang; das Gebührenblatt; die Studiengangsbeschreibung und das Curriculum; die Studien- und Prüfungsordnung; diese AGB; die Datenschutz-, IT- und Verhaltensregelungen. Zwingendes Recht und schriftliche Individualvereinbarungen haben Vorrang.
3. Vorvertragliche Informationen
Vor einer bindenden Vertragserklärung erhält die studierende Person in klarer und dauerhaft speicherbarer Form insbesondere Angaben zu Anbieterin und Kontaktstellen, Studiengang, Abschlussziel, Studienumfang, Studiendauer, Online-Lehrform, technischen Voraussetzungen, Gesamtpreis, Zahlungsbedingungen, Widerruf, Kündigung, Erstattung, Beschwerdewegen sowie dem für den konkreten Studiengang maßgeblichen Genehmigungs- und Akkreditierungsstatus.
4. Bewerbung, Zulassung und Vertragsschluss
Die Online-Anmeldung ist zunächst eine Bewerbung und noch kein Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die YRU die Zulassung schriftlich bestätigt und den Studienausbildungsvertrag in Textform annimmt beziehungsweise beide Parteien den Vertrag unterzeichnen. Die Auswahl eines Kontrollkästchens bestätigt die Einbeziehung der Vertragsunterlagen, ersetzt aber nicht die Zulassungsentscheidung der YRU. Unrichtige oder unvollständige Angaben können nach Anhörung zur Ablehnung oder Aufhebung der Zulassung führen.
5. Ausschließliches Online-Fernstudium
Sämtliche Lehrveranstaltungen, Lernmaterialien, Betreuungsangebote und Prüfungsverfahren werden ausschließlich als Online-Fernstudium durchgeführt. Hybridunterricht, Präsenzunterricht und verpflichtende Präsenzveranstaltungen sind nicht geschuldet. Technisch notwendige Identitätskontrollen oder beaufsichtigte Online-Prüfungen gelten nicht als Präsenzunterricht.
6. Leistungsumfang und akademische Verantwortung
Leistungsumfang, Module, Credits beziehungsweise ECTS, Prüfungen, Betreuung und Regelstudienzeit ergeben sich aus dem individuellen Studienvertrag, dem Curriculum und der Prüfungsordnung. Akademische Bewertungen und Abschlussentscheidungen werden durch die zuständigen Lehrenden und Gremien verantwortet. Ein bestimmter Lernerfolg, eine Abschlussnote, berufliche Zulassung, Anerkennung durch Dritte oder Übertragbarkeit von Credits wird nicht garantiert.
7. Genehmigungs-, Akkreditierungs- und Abschlussstatus
Vor Vertragsschluss erhält die studierende Person eine gesonderte, dauerhaft speicherbare Information über den für die YRU, den gewählten Studiengang und den jeweiligen Rechtsraum nachweisbaren Genehmigungs-, Akkreditierungs- und Abschlussstatus. Kooperationen, Anerkennungsvereinbarungen und die Stellung als Study Center werden dabei eindeutig von einer staatlichen oder institutionellen Akkreditierung unterschieden. Bezeichnungen wie zugelassen, akkreditiert oder zur Vergabe eines bestimmten Abschlusses berechtigt werden nur verwendet, wenn dies aktuell und für den konkreten Anwendungsbereich belegt ist. Fehlt eine für den Studienbeginn erforderliche Genehmigung, beginnt das abschlussbezogene Studium nicht; bereits geleistete Zahlungen werden nach dem anwendbaren Recht zurückerstattet.
8. Pflichten der studierenden Person
Studierende reichen vollständige und wahrheitsgemäße Unterlagen ein, halten Kontaktdaten aktuell, schützen persönliche Zugangsdaten, beachten wissenschaftliche Redlichkeit, Urheberrecht, Datenschutz sowie Studien- und Prüfungsordnung und zahlen vereinbarte Gebühren fristgerecht. Zugänge sind persönlich und dürfen nicht übertragen oder gemeinsam genutzt werden.
9. Gebührenkatalog und Gesamtpreise
Die einmalige Immatrikulationsgebühr beträgt CHF 300. Die Studiengebühr für das gesamte Bachelorstudium beträgt CHF 13’000 und ist grundsätzlich vor Studienbeginn vollständig fällig. Für das anschließende Masterstudium bis zum Masterabschluss werden zusätzlich CHF 3’250 erhoben. Der Gesamtpreis einschließlich Immatrikulation beträgt damit CHF 13’300 bis zum Bachelorabschluss beziehungsweise CHF 16’550 bis zum Masterabschluss. Maßgeblich sind der bei Vertragsschluss einbezogene Gebührenkatalog und der individuelle Studienvertrag.
10. Genehmigte Teilzahlung und Freischaltung
Die Bachelorstudiengebühr von CHF 13’000 kann in begründeten Ausnahmefällen in vier gleichen Raten zu je CHF 3’250 gezahlt werden. Die Ratenzahlung bedarf vor Studienbeginn der schriftlichen Genehmigung durch Prüfungskommission, Zulassungsstelle, Präsidium und Finanzausschuss; ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Studium beginnt und der Zugang zu Lernplattform, Lehrvideos, Lernmaterialien, Kursen und Prüfungen wird erst nach vollständigem Eingang der ersten Rate freigeschaltet.
11. Fälligkeit, Zahlungsverzug und Zugangssperre
Fälligkeiten ergeben sich aus Studienvertrag und Gebührenblatt. Bei Zahlungsverzug setzt die YRU grundsätzlich eine angemessene Nachfrist. Nach erfolglosem Ablauf kann der digitale Zugang vorübergehend gesperrt werden, soweit dies verhältnismäßig und gesetzlich zulässig ist. Akademische Bewertungen werden nicht wegen sachfremder, nicht studienbezogener Forderungen zurückgehalten. Gesetzliche Verzugsfolgen und Härtefallregelungen bleiben vorbehalten.
12. Anerkennung von Vorleistungen und Studiengangswechsel
Vorleistungen werden nur auf Antrag, modulbezogen und nach dokumentierter Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige akademische Stelle anerkannt. Eine Anerkennung kann Studienumfang und Studiendauer verändern; eine Gebührenänderung erfolgt nur, wenn dies schriftlich im Anerkennungsentscheid oder in einer Vertragsänderung festgelegt wird. Studiengangswechsel und zusätzliche Studiengänge werden getrennt dokumentiert.
13. Prüfungen und wissenschaftliche Integrität
Prüfungsformen, Fristen, Wiederholungen, Bewertung, Täuschung, Plagiat, zulässige KI-Nutzung und Rechtsbehelfe richten sich nach der geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Belastende Entscheidungen erfolgen in einem fairen, dokumentierten Verfahren mit Information über den Vorwurf, Gelegenheit zur Stellungnahme und internem Rechtsbehelf. Zusätzliche Prüfungsgebühren dürfen nur verlangt werden, wenn sie vorher im Gebührenkatalog ausgewiesen, sachlich begründet und rechtlich zulässig sind.
14. Lernplattform, technische Voraussetzungen und Verfügbarkeit
Die YRU teilt technische Mindestanforderungen vor Vertragsschluss mit und stellt die vereinbarten digitalen Leistungen in angemessener Qualität bereit. Wartungen und Sicherheitsmaßnahmen können die Verfügbarkeit zeitweise einschränken und werden, soweit planbar, angekündigt. Bei wesentlichen oder dauerhaften Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Abhilfe-, Minderungs-, Kündigungs- und Erstattungsrechte.
15. Urheberrecht an Lehrmaterialien
Lehrvideos, Skripte, Prüfungsunterlagen, Grafiken, Software und sonstige Studienmedien sind rechtlich geschützt. Studierende erhalten ein persönliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das eigene Studium. Ohne vorherige Zustimmung sind insbesondere Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, systematische Vervielfältigung, Bearbeitung zu kommerziellen Zwecken sowie die Verwendung zum Training externer KI-Systeme untersagt. Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
16. Rechte an studentischen Arbeiten
Urheber- und sonstige Schutzrechte an selbst geschaffenen studentischen Arbeiten verbleiben grundsätzlich bei den Studierenden. Die YRU erhält nur die für Prüfung, Plagiatskontrolle, Archivierung, Qualitätssicherung, Akkreditierungsnachweise und gesetzliche Pflichten erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Veröffentlichung, wirtschaftliche Verwertung oder weitergehende Forschung dürfen nur auf einer gesonderten Rechtsgrundlage oder Vereinbarung erfolgen. Erfindungen und gemeinsame Forschungsresultate werden projektbezogen geregelt.
17. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf geeigneter Rechtsgrundlage für Bewerbung, Zulassung, Vertragsdurchführung, Lehre, Prüfungen, Betreuung, Qualitätssicherung, Sicherheit und gesetzliche Nachweise verarbeitet. Einzelheiten, Betroffenenrechte, Aufbewahrung und internationale Übermittlungen regelt die jeweils geltende Datenschutzerklärung. Vertrauliche Informationen sind auch nach Vertragsende zu schützen; gesetzliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Meldepflichten bleiben unberührt.
18. Programmänderungen, Lehrende und höhere Gewalt
Sachlich erforderliche Änderungen dürfen den Charakter, die Qualifikationsziele und die vertraglich zugesagte Qualität des Studiengangs nicht unangemessen beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt; vorgeschriebene Zustimmungs-, Wechsel-, Kündigungs- oder Erstattungsrechte bleiben erhalten. Bei höherer Gewalt bemüht sich die YRU zunächst um gleichwertige digitale Ersatzleistungen. Bereits erbrachte und noch nicht erbrachte Leistungen werden bei dauerhafter Unmöglichkeit nach dem anwendbaren Recht abgerechnet.
19. Beurlaubung, Krankheit und Härtefälle
Eine zeitweilige Beurlaubung oder Unterbrechung kann nach Studienordnung insbesondere wegen Krankheit, Behinderung, Betreuungspflichten, Militär- oder Zivildienst sowie vergleichbarer Härtefälle beantragt werden. Entscheidung, Dauer, Wiederaufnahme und Auswirkungen auf Fristen werden schriftlich dokumentiert. Zwingende Kündigungs- und Verbraucherrechte werden durch eine Beurlaubung nicht ausgeschlossen.
20. Widerruf, Kündigung und Erstattung
Die YRU gewährt in allen Vertragsregionen mindestens ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss und Zugang der Vertragsunterlagen in dauerhaft speicherbarer Form; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Beginnt das Studium vor Ablauf der Frist auf ausdrücklichen Wunsch, kann nur der gesetzlich zulässige anteilige Wert bereits erbrachter Leistungen berechnet werden. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung in Textform mit drei Monaten Frist zum Monatsende möglich, soweit Studienvertrag oder zwingendes Recht eine günstigere Regel enthalten. Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Erstattungen erfolgen transparent nach bereits erbrachten und noch ausstehenden Leistungen sowie der einschlägigen Länderregelung; ein pauschaler Verfall sämtlicher Vorauszahlungen findet nicht statt.
21. Beschwerden und Rechtsbehelfe
Beschwerden können an Studienberatung, Prüfungsamt, Ombudsstelle oder die im Studienvertrag benannte Stelle gerichtet werden. Akademische Rechtsbehelfe entscheidet das nach Prüfungsordnung zuständige unabhängige Gremium. Der Zugang zu Gerichten, Datenschutz-, Verbraucher-, Bildungs- und sonstigen zuständigen Aufsichtsstellen bleibt unberührt. Studierende dürfen wegen einer gutgläubigen Beschwerde nicht benachteiligt werden.
22. Haftung, Mitteilungen und Schlussbestimmungen
Die YRU haftet nach dem zwingend anwendbaren Recht. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Datenschutzverletzungen und andere gesetzlich nicht beschränkbare Fälle wird nicht ausgeschlossen. Vertragsrelevante Mitteilungen erfolgen in Textform an die angegebenen Kontaktadressen. Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen benötigen eine sachliche Grundlage, transparente Mitteilung und die gesetzlich erforderliche Zustimmung. Unwirksame Bestimmungen werden durch die zwingende gesetzliche Regelung ersetzt; die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen. Die deutsche Fassung ist redaktionelle Ausgangsfassung, soweit zwingendes Recht oder eine verbindlich bereitgestellte Vertragssprache nichts anderes bestimmt.
B. Ergänzung für EU und EWR
Für Verbraucherinnen und Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in EU- oder EWR-Staaten gelten zusätzlich das zwingende Verbraucher-, Fernabsatz-, Digitaldienst-, Datenschutz-, Fernunterrichts- und Hochschulrecht des jeweiligen Staates. Die Wahl eines anderen Rechts entzieht Studierenden nicht den zwingenden Schutz ihres Aufenthaltsstaates. Gerichtsstandsklauseln gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Vor Studienbeginn muss ein landesspezifisches Zusatzblatt die zuständige Bildungsbehörde, den Genehmigungsstatus, Beschwerdestellen und etwaige besondere Rückerstattungsregeln nennen.
EU/EWR · Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn
Bei einem online geschlossenen Dienstleistungsvertrag besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die YRU stellt vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Musterformular in dauerhaft speicherbarer Form bereit. Ein Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch. Bei wirksamer Belehrung kann im Widerrufsfall ein verhältnismäßiger Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein; ein Erlöschen des Widerrufsrechts tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.
C. Ergänzung für die Schweiz
Für Studierende mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz gilt schweizerisches Recht, insbesondere das Obligationenrecht sowie zwingendes Konsumenten-, Lauterkeits-, Datenschutz- und Gerichtsstandsrecht. Ein ausschließlicher Gerichtsstand in Delaware wird gegenüber Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nicht vereinbart. Da das schweizerische Recht bei gewöhnlichen Onlineverträgen kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht vorsieht, gilt das in Ziffer 20 zugesagte 14-tägige Widerrufsrecht als vertragliches Mindestrecht; günstigere zwingende Rechte bleiben vorbehalten.
D. Ergänzung für das Vereinigte Königreich
Für Studierende mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucher- und Fernabsatzregeln der jeweils zuständigen Teilrechtsordnung von England und Wales, Schottland oder Nordirland. Wesentliche Informationen über Studieninhalt, Onlineform, Betreuung, Gebühren, Zusatzkosten, Programmänderungen, Genehmigungsstatus, Beschwerden, Kündigung und Erstattung werden vor Annahme des Studienplatzes bereitgestellt und, soweit gesetzlich vorgesehen, Vertragsbestandteil. Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht für online geschlossene Verträge sowie zwingende Gerichtsstands- und Fairnessregeln bleiben erhalten.
E. Ergänzung für die USA
Für Studierende mit gewöhnlichem Aufenthalt in den USA gelten das anwendbare Bundesrecht, das Recht von Delaware und die zwingenden Bildungs-, Genehmigungs-, Verbraucher-, Datenschutz-, Kündigungs- und Erstattungsregeln des Wohnsitz- beziehungsweise Student-Location-Bundesstaates. Vor Einschreibung ist ein geprüftes State Addendum erforderlich, das zuständige Behörde, Zulassungsstatus, Beschwerdestelle, Cooling-off- und Refund-Regeln sowie gegebenenfalls Surety- oder Tuition-Recovery-Vorgaben nennt. Ohne erforderliche State Authorization wird keine Einschreibung vorgenommen.
USA · Bildungswerbung und Streitbeilegung
Die YRU macht keine unbelegten Aussagen über Akkreditierung, Anerkennung, Transferierbarkeit von Credits, Berufszulassung, Beschäftigung, Gehalt, Abschlussdauer oder Lernerfolg. Entscheidungen über Credit Transfer treffen die aufnehmenden Institutionen. Eine verpflichtende Schiedsvereinbarung oder ein Verzicht auf Sammelklagen wird nicht durch diese AGB begründet; eine solche Regelung wäre nur nach gesonderter bundesstaatlicher Rechtsprüfung und ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Das allgemeine 14-tägige vertragliche Widerrufsrecht gilt, soweit das einschlägige Bundesstaatenrecht kein günstigeres Recht gewährt.
F. Inkrafttreten und juristische Endfreigabe
Diese Fassung ersetzt nach institutioneller Freigabe die bisherigen parallelen AGB-Texte. Vor dem verbindlichen Einsatz im Anmelde- und Zahlungsprozess sind die konkreten Bildungszulassungen, Länder- beziehungsweise US-Bundesstaatenblätter, Widerrufsbelehrungen, Rückerstattungspläne und Beschwerdestellen durch qualifizierte Rechtsberatung zu prüfen und zu vervollständigen. Bis dahin ist diese Fassung eine konsolidierte Arbeitsgrundlage.