Transparenz mit klarer Verantwortung
Informationszugang und Rechenschaftspflicht dienen der Nachvollziehbarkeit. Sie begründen keine ungeordnete Mitentscheidung und verändern nicht die festgelegten Zuständigkeiten der Universitätsorgane.
Die Universität schafft nachvollziehbare Einsicht in ihre Entwicklung, ihre wesentlichen Finanzierungsentscheidungen und die Verwendung institutioneller Mittel.
In Vorbereitung · Finanzinformationen und Berichte werden erst nach sachlicher Prüfung, Beschluss und Festlegung des zulässigen Veröffentlichungsumfangs freigegeben.
Informationszugang und Rechenschaftspflicht dienen der Nachvollziehbarkeit. Sie begründen keine ungeordnete Mitentscheidung und verändern nicht die festgelegten Zuständigkeiten der Universitätsorgane.
Für genehmigte Kredite und größere Finanzierungen sollen insbesondere Finanzierungsrahmen, Zweck, Projektbezug, Laufzeit, Mittelverwendung, Status, genehmigendes Organ und Prüfungsstatus nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Vorgesehen sind institutionelle Jahresberichte, zusammengefasste Finanzübersichten, Investitionsberichte sowie Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen und Entwicklungen.
Personenbezogene Daten, Kontonummern, sicherheitsrelevante Einzelheiten, vertrauliche Vertragsklauseln, laufende Verhandlungen und geschützte Forschungsinformationen werden nicht öffentlich gemacht.
Genehmigte Governance-Dokumente, Jahresberichte, Akkreditierungsinformationen und zusammengefasste Finanzdaten.
Interne Abläufe, Formulare, detaillierte Prozessbeschreibungen und rollenbezogene Informationen.
Personaldaten, Verträge, Bankdaten, Rechtsfälle, Sicherheitsdetails, geschützte Forschung und laufende Verhandlungen.