Die Governance-Struktur verbindet klare Führungsverantwortung, akademische Selbstverwaltung, unabhängige Kontrolle und nachvollziehbare Rechenschaftswege.
Status
In Vorbereitung · Die dargestellte Struktur ist ein geordneter Planungsstand. Verbindlich werden einzelne Regelungen erst nach Prüfung, Beschluss und formeller Veröffentlichung.
Governance-Grundsatz
Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse und Kontrollrechte werden schriftlich festgelegt. Transparenz schafft Nachvollziehbarkeit und Rechenschaft, verändert jedoch nicht die durch Verfassung, Statuten und Reglemente geregelte Führungs- und Entscheidungsverantwortung.
Leitung und akademische Selbstverwaltung
Universitätsrat, Präsidium, Rektorat, Kanzleramt, Senat, akademische Leitung, Dekanate, Fakultätsräte und Institutsleitungen werden mit klar abgegrenzten Aufgaben, Kompetenzen und Berichtswegen dargestellt.
Unabhängige Kontrolle
Qualitätsmanagement, Compliance, Risiko, Audit, Finanzkontrolle, Forschungsintegrität, Datenschutz und Sicherheit erhalten eigenständige Kontroll- und Berichtswege. Operative Verantwortung und unabhängige Nachkontrolle werden institutionell getrennt.
Dokumentenlenkung und Freigabe
Jedes Governance-Dokument erhält Titel, Dokumentencode, Version, Beschlussdatum, Gültigkeitsbeginn, zuständiges Organ, Freigabestatus, nächste Überprüfung und ein nachvollziehbares Versionsarchiv.
Dokumentenregister
Geordnet, versioniert und freigegeben.
Die folgenden Dokumentengruppen werden einzeln bearbeitet. Noch nicht veröffentlichte Einträge bleiben ohne Download und tragen ausschließlich den Status „in Vorbereitung“.